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Ergänzende Quellen im Internet


Amtliche Dokumente

Gesetze, Verordnungen, Judikatur: www.ris.bka.gv.at
(samt einer sorgfältig zusammengestellten, konsolidierten Fassung des Telekommunikationsgesetzes,
während der verbindliche Text authentisch im Bundesgesetzblatt bis 2003 gedruckt und für Regelungen ab 2004 online zu finden ist)
Gesetzesmaterialien: www.parlament.gv.at

BMVIT: www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommunikation/index.html
(samt Verweisen zu den Rechtsvorschriften)

Unterlagen zur Europäischen Union: eur-lex.europa.eu
Europäische Kommission ("Digitale Agenda"): ec.europa.eu/digital-agenda/
Gremium Europäischer Regulierungsstellen: berec.europa.eu

österreichische Regulierungsbehörde: www.rtr.at
(samt ihrer Bereitstellung des aktuellen Telekommunikationsgesetzes,
der darauf basierenden Verordnungen,
der europäischen Rechtsgrundlagen und
der bisherigen Regulierungsentscheidungen)


Da der Weg zu den aktuellen Fassungen europäischer Richtlinien nicht immer ganz einfach ist, sind die zentralen vier Richtlinien mit Stand 2014 hier abrufbar (sie stammen im wesentlichen aus 2002 und sind 2009 überarbeitet worden; in das österreichische Recht sind sie weitestgehend über das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, sowie dessen Novelle BGBl. I Nr. 102/2011 umgesetzt worden):
An sonstigen Vorschriften wären folgende unionsrechtliche Vorschriften zu nennen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die eigentliche Liberalisierung des Sektors schon mit Richtlinie 90/388/EWG in der Fassung 96/19/EG (mit 1. 1. 1998)  erfolgt ist. Insoweit handelt es sich bei der aktuellen Wettbewerbsrichtlinie 2002/77/EG um eine kodifizierende Zusammenfassung der bestehenden Bestimmungen, während die zahlreichen übrigen Richtlinien unionsrechtlich "harmonisierende", vielfach wirtschaftslenkende Begleitmaßnahmen oder verwaltungsrechtliche Sondervorschriften gebieten. Bei der jüngsten Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen zeigt sich besonders deutlich, wie sehr man auch zwei Jahrzehnte nach der Liberalisierung politisch noch immer administrativ simulierten Wettbewerb durch gemeinsame Netznutzung dem weitgehend selbsterhaltenden Wettbewerb alternativer Netzinfrastrukturen vorzuziehen scheint.
Zwischenzeitig wurden im Telekommunikationsbereich auch unmittelbar wirksame EU-Verordnungen erlassen. So z. B., um Tarifobergrenzen für "Roaming" mit Mobiltelefonen im EU-Raum festzulegen, wobei es sicher grundlegendere Probleme als das Segment der vom Ausland aus genützten Mobiltelefone gibt. Ebenso wurden kürzlich "Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet" verordnet, womit das bislang im Sinne der Allgemeinheit weitgehend "offene" Internet künftig im Sinne der betriebswirtschaftlichen Interessen der europäischen Netzbetreiber verwässert werden kann.


Aktuelle Informationen zum Telekommunikationsrecht

Blog des Hofrates am Verwaltungsgerichtshof Hon.-Prof. Dr. Lehofer: blog.lehofer.at




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Philipp Lust, 2016                         www.lust.wien