
Ergänzende
Quellen im Internet
Amtliche Dokumente
Gesetze, Verordnungen, Judikatur: www.ris.bka.gv.at
(samt einer sorgfältig zusammengestellten, konsolidierten Fassung des Telekommunikationsgesetzes,
während der verbindliche Text authentisch im Bundesgesetzblatt bis 2003
gedruckt und für Regelungen ab 2004 online zu
finden ist)
Gesetzesmaterialien: www.parlament.gv.at
BMVIT: www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommunikation/index.html
(samt Verweisen zu den Rechtsvorschriften)
Unterlagen zur Europäischen Union: eur-lex.europa.eu
Europäische Kommission ("Digitale Agenda"): ec.europa.eu/digital-agenda/
Gremium Europäischer Regulierungsstellen: berec.europa.eu
österreichische Regulierungsbehörde: www.rtr.at
(samt ihrer Bereitstellung des aktuellen Telekommunikationsgesetzes,
der darauf basierenden Verordnungen,
der europäischen
Rechtsgrundlagen und
der bisherigen Regulierungsentscheidungen)
Da der Weg zu den aktuellen Fassungen
europäischer Richtlinien nicht immer ganz einfach ist, sind die
zentralen vier Richtlinien mit Stand 2014 hier abrufbar (sie stammen im
wesentlichen aus 2002 und sind 2009 überarbeitet worden; in das
österreichische Recht sind sie weitestgehend über das
Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, sowie dessen Novelle
BGBl. I Nr. 102/2011 umgesetzt worden):
An
sonstigen Vorschriften wären folgende unionsrechtliche Vorschriften zu
nennen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die eigentliche
Liberalisierung des Sektors schon mit Richtlinie 90/388/EWG in der
Fassung 96/19/EG (mit 1. 1. 1998) erfolgt ist. Insoweit handelt es
sich bei der aktuellen Wettbewerbsrichtlinie 2002/77/EG um eine
kodifizierende Zusammenfassung der bestehenden Bestimmungen, während die
zahlreichen übrigen Richtlinien unionsrechtlich "harmonisierende",
vielfach wirtschaftslenkende Begleitmaßnahmen oder verwaltungsrechtliche
Sondervorschriften gebieten. Bei der jüngsten Richtlinie über Maßnahmen
zur Reduzierung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen zeigt sich
besonders deutlich, wie sehr man auch zwei Jahrzehnte nach der
Liberalisierung politisch noch immer administrativ simulierten
Wettbewerb durch gemeinsame Netznutzung dem weitgehend selbsterhaltenden
Wettbewerb alternativer Netzinfrastrukturen vorzuziehen scheint.
Zwischenzeitig
wurden im Telekommunikationsbereich auch unmittelbar wirksame EU-Verordnungen
erlassen. So z. B., um Tarifobergrenzen für "Roaming"
mit Mobiltelefonen im EU-Raum festzulegen, wobei es sicher
grundlegendere Probleme als das Segment der vom Ausland aus genützten
Mobiltelefone gibt. Ebenso wurden kürzlich "Maßnahmen
zum Zugang zum offenen Internet" verordnet, womit das
bislang im Sinne der Allgemeinheit weitgehend "offene" Internet künftig
im Sinne der betriebswirtschaftlichen Interessen der europäischen
Netzbetreiber verwässert werden kann.
Aktuelle Informationen zum
Telekommunikationsrecht
Blog des Hofrates am
Verwaltungsgerichtshof Hon.-Prof. Dr. Lehofer: blog.lehofer.at
<- Zurück zur Übersicht Recht
Philipp Lust, 2016
www.lust.wien